Sehr Interessante Immobilie zum sanieren! Görlitz, toller Preis!
Haus | 02826 Görlitz
Eckdaten der immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Baubeschreibung :
BJ: 1868
Massivbauweise
Unterkellert
Streifenfundament
Ziegelbauweise/ Ziegelwände
Massive Zwischendecke
Satteldach mit Biberschwanzziegeln
Holzdoppelkastenfenster
Türen Holz und Holzwerkstoff
Gastherme aus 1994 Nr. 17
Sanierungsbedürftig
Ausstattung
24 Einheiten
Wohnfläche gesamt: 1150 qm
Grundstück gesamt: 2860 qm
Kaltmiete soll: 62.000 €
1. Fördermöglichkeiten seitens der Stadt: Das Gebäude liegt in einem Stadtsanierungsgebiet. Es besteht die Möglichkeit Sanierungsmittel für die äußere Hülle (Dach, Fassaden, Fenster etc.) zu beantragen. Ansprechpartner sind hier die Mitarbeiter der Stadtsanierung:
1.1. Evtl. Landesmittel für denkmalpflegerischen Mehraufwand (Restaurierung oder Rekonstruktion denkmalrelevanter Bauteile): Ansprechpartner Herr Tobias Panke (SGL Denkmalschutz), Telefon: +49 3581 67-2624, E-Mail: t.panke@goerlitz.de
1.2. Steuerliche Abschreibung am Denkmal (Steuerermäßigung für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien): Ansprechpartnerin Frau Cordula Matthäus, Telefon: +49 3581 67-2298, E-Mail: c.matthaeus@goerlitz.de
2. Durchbruch zum Park? Erfragen bei Frau Poost (Hochbauamt), Telefon: +49 3581 67-2136, E-Mail: k.poost@goerlitz.de
5. Aufzug: Varianten Anbau oder Einbau sind zu prüfen – keine pauschale Ablehnung oder Zustimmung möglich (evtl. Bauvoranfrage?) – i.d.R. eines von beiden Varianten möglich
6. Auflagen: wir können Ihnen nur die denkmalschutzrechtlichen Auflagen mit auf den Weg geben; Brandschutzauflagen, baurechtliche Vorgaben, städtebauliche Belange sind bitte an anderer Stelle zu erfragen.
Geplante Maßnahmen werden im Genehmigungsverfahren auf Ihre Zulässigkeit geprüft (erhebliche Beeinträchtigung?). Ggf. kann bei oder nach einem Ortstermin zu einigen Punkten bereits Stellung genommen werden.
Einige Grundsätze:
• Materialgerechtigkeit: keine Kunststoffe verbauen – Fenster, Türen aus Holz, mineralische Putze, Farben und Dämmmaterialien
• keine Außendämmung der Straßenfassade (Stuckfassaden), evtl. Innendämmung oder Außendämmung an Hoffassade
• Anbau Balkone: hofseitig; Balkonanlagen dürfen nicht traufschneidend sein (auch nicht optisch) – Errichtung bis ins Dachgeschoss unzulässig
• Keine Dacheinschnitte/keine offenen Dachbalkone – Freisitze nur in Form einer Gaube möglich (mit offener Front)
• Solarmodule nur auf Flachdachflächen
• Mind. 1 Schornstein ist sichtbar über Dach zu erhalten (neu aufzubauen) – in Sichtklinker
• Dachgeschoss-Ausbau zu Wohnen ist zu prüfen – wird bei Kaltdach im Bestand nicht favorisiert
• Dachstuhl erhalten und reparieren; Dachdeckung kleinteilig – nach Bestand
• Fassadengestaltung (Stuck, Gliederung) erhalten bzw. rekonstruieren
• Farbigkeit der Fassaden nach objektbezogener Farbtonkarte (Farbleitplan der Stadt) oder Gestaltungskonzept anhand der Befunde der restauratorischen Untersuchungen
• Abbruch Öfen, wenn nach 1930 oder nicht mehr vollständig – Prüfen
• Erhalten: Haustüren, Wohnungseingangstüren, Treppengeländer, Kammertüren, Zimmertüren, evtl. Stuckdecken, historische Beläge (Fliesen, Terrazzo, Dielen, Parkett) in Räumen und auf den Treppenpodesten
• Fenster und Türen sind zu erhalten und aufzuarbeiten; Erneuerung nur, wenn nachweislich nicht haltbar (Holzgutachten); Erneuerung in Holz, analog Bestand (Teilung, Gestaltung, Funktion)
• Haus Nr. 18: historische Ausmalung im Treppenhaus erhalten und restaurieren
• Finanzielle Mittel und Zeitaufwand für restauratorische Untersuchungen einplanen:
Straßenfassade (Haus Nr. 18), Fenster-/Türenaußenseiten, Treppenhaus (Decken, Wände, Untersichten, Türen, Geländer) u.a.
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